Projektförderung
Gute Ideen zur Mitgliederwerbung zu haben, ist das Eine. Sie finanziell umzusetzen, das Andere. Wir fördern gute Ideen mit den nötigen Finanzen. Bereits seit 2015 gibt es im LFV SH die „Lottoförderung“. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, dass ein Gesetz geschaffen hat, in dem Gelder aus dem Zweckertrag des Lottospiels in die Mitgliederwerbung und -haltung der Feuerwehren fließen. Und das ohne großen Bürokratismus. Damit entlassen wir die Kommunen nicht aus Ihrer Verantwortung, für den Nachwuchs zu sorgen – aber wir helfen mit Anschubfinanzierungen und beraten zur Nachhaltigkeit.
Der LFV SH verwaltet diese Gelder aus dem Lotto-Zweckertrag und weist sie gegenüber dem Innenministerium nach. Wir beraten zu den angedachten Projekten, schriftlich, am Telefon und gerne auch im Gespräch vor Ort. Unser Ziel ist es nicht, am Jahresende Gelder aus diesem Topf einzusparen, sondern sie komplett auszugeben. Daher war es nie einfacher, an finanzielle Unterstützung für ein tolles Werbeprojekt zu kommen. Wir verzichten auf komplizierte Antrags- und Abrechnungsverfahren. Die Förderbedingungen sind in einem 12-Punkte-Text zusammengefasst und kinderleicht umzusetzen.
Bei Fragen zur Antragstellung und -einreichung stehen wir gerne beratend (auch u.U. vor Ort) zur Verfügung. Ansprechpartnerin: Mareike Dahms, Tel. 0431 / 2000 82-16, dahms[at]lfv-sh.de
Die Förderrichtlinie:
Die Förderung durch den Landesfeuerwehrverband SH ist nur für Projekte zulässig, die der Öffentlichkeitsarbeit der Freiwilligen Feuerwehren dienen. Hierbei liegt der Schwerpunkt bei allen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, neue Mitglieder für die Einsatzabteilung und für die Jugendfeuerwehr zu gewinnen. Nachrangig, aber mit großer Priorität, sind Maßnahmen zu fördern, die dem Halten bestehender Mitglieder dienen und zudem der Reputation der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort nützen.
Die Stärkung des Ehrenamtes „Freiwillige Feuerwehr” in der Gesellschaft steht im Vordergrund.
- Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Ideen und Maßnahmen eigenentwickelt und frei von Rechten Dritter sind. Um eine Maßnahme oder ein Projekt gefördert zu bekommen, ist eine schriftliche Beantragung an den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein erforderlich.
- Neben einer ausführlichen Beschreibung und ggf. Bebilderung der geplanten Maßnahme sind fundierte Aussagen über die zu erreichende Zielgruppe und dem hierfür geplanten Kommunikationskonzept (wer soll mit welcher Maßnahme zu welchen Handlungen in welcher Zeit gebracht werden) aufzuführen.
- Dem Antrag ist eine Kostenkalkulation beizulegen. Eventuellen Material- oder anderen Fremdkosten sind Angebote von mindestens zwei Anbietern beizulegen.
- Bei graphischen Projekten ist das Corporate Design des LFV SH angemessen zu berücksichtigen. Der LFV SH steht hierbei beratend zur Verfügung.
- Abgelehnte Maßnahmen können im Folgejahr bei entsprechender Begründung wieder beantragt werden.
- Grundsätzlich werden alle Maßnahmen von der Fachabteilung Marketing/Öffentlichkeitsarbeit geprüft und dem LFV-Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.
- Die Höhe der Bezuschussung kann variieren. Sie orientiert sich an der qualitativen Beurteilung des Projektes durch den Vorstand sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt i.d.R. nach Abschluss des Projektes und Vorlage der Ergebnisse und Kosten.
- Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
- Der Landesfeuerwehrverband übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der geplanten Maßnahmen, steht aber im Rahmen seiner Möglichkeiten begleitend beratend zur Seite.
- Grundsätzlich erklären sich die Geförderten damit einverstanden, dass sämtliche Ideen, Maßnahmen und Erkenntnisse allen Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein rechtefrei zur Nutzung zur Verfügung stehen.
- Eine weitere Nutzung einer bestehenden und geförderten Idee durch eine andere Feuerwehr / Verband bedarf immer der Zustimmung durch den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Eine formlose Beantragung der geplanten Nutzung ist dem LFV-SH schriftlich anzuzeigen