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Geschichte des Feuerwehrwesens in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Das Bundesland Schleswig-Holstein besteht seit 1946, nachdem es 1867 preußische Provinz wurde. Auf seinem Gebiet entstanden vor rund tausend Jahren mehrere Grafschaften, die später zu den Herzogtümern Holstein und Schleswig vereinigt wurden. Lübeck wurde 1158 an Herzog Heinrich den Löwen abgetreten. Hamburg erhielt 1189 von Kaiser Friedrich Barbarossa umfangreiche Handelsprivilegien und wurde damit de facto selbständig.

Holstein gehörte zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, Schleswig war selbständiges Herzogtum. Mit dem Vertrag von Ripen vom 2. März 1460 wurde der dänische König Christian I. (ehemals Graf von Oldenburg) zum gemeinsamen Oberhaupt beider Staaten gewählt. Durch die Landesteilungen von 1490, 1544 und 1581 gab es einen Königlichen (zeitweise Sonderburger und Haderslebener) sowie einen Gottorfer Anteil. Weiter bestand eine gemeinschaftliche Regierung über Prälaten, den Adel und privilegierte Städte.

Auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Schleswig-Holstein gab es weiter das Herzogtum Lauenburg, die Freie und Hansestadt Lübeck und das Fürstentum Lübeck als Teil des Großherzogtums Oldenburg. Dazu kamen Flächen, die zu Hamburg, Dänemark und Großbritannien gehörten.

Anfänge des Feuerwehrwesens

Die Geschichte des Feuerwehrwesens beginnt mit Nachrichten über erste Brände seit 845. Erst nach 1250 finden sich erste Regelungen zur Brandverhütung, zur Vorhaltung spezieller Löschgeräte und zur Bekämpfung von Bränden. Eine Übersicht über die Entwicklung findet sich in den folgenden Zeittafeln:

Freiwillige Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehren

Zur Brandbekämpfung waren ursprünglich alle Bürger verpflichtet, später in Pflicht- oder Zwangsfeuerwehren organisiert. Nach dem großen Brand von Hamburg 1842 und der erfolgreichen Hilfe der 1846 gegründeten Freiwilligen Feuerwehr Durlach beim Brand des Karlsruher Schlosstheaters 1847 breitete sich die Idee der freiwilligen Feuerwehr rasch aus.

In Schleswig-Holstein wurden 1847 in Heide und 1859 in Marne freiwillige Brandcorps gegründet, die sich aber kurze Zeit danach wieder auflösten. 1861 wurde die Freiwillige Feuerwehr Kiel gegründet, die dauerhaft bestand. Erst nach dem deutsch-dänischen Krieg 1864 bildeten sich 1866 in Lütjenburg und Schleswig die nächsten freiwilligen Feuerwehren.

Auch außerhalb der Provinz gründeten sich freiwillige Feuerwehren: 1866 in Ratzeburg, Herzogtum Lauenburg, 1873 in Eutin, Fürstentum Lübeck, und 1881 in Moisling und Schlutup, Hansestadt Lübeck.

Bereits 1882 wurde in Oevenum die erste Jugendfeuerwehr gegründet, weitere 1883 in Alkersum und 1888 in Nieblum.

Brandgilden und Brandversicherungen

Brandgilden und Brandversicherungen

Eine erste Organisation für die Hilfe bei der Bekämpfung von Bränden und den Wiederaufbau waren Brandgilden. Die ersten Brandgilden waren die Brand- und Schützengilde in Preetz von 1441 und die Brandgilden der Dorfschaften Süder- und Norderstapel von 1446. Später gründeten sich in fast allen Ortschaften Gilden, die sowohl Gebäude als auch Mobilien versicherten. Mit der Bildung von Brandkassen wurden die Brandgilden aufgelöst oder auf die Mobilienversicherung beschränkt.

Aus staatlicher Fürsorge wurde das Feuerlöschwesen seit 1682 durch Brandverordnungen geregelt. In den Städten und Ämtern entstanden Brandkassen, die für die Feuerversicherung der Gebäude, die Brandverhütung und die Brandbekämpfung in ihrem Gebiet oder für mehrere Ämter zuständig waren. Die örtlichen Brandkassen der Herzogtümer wurden zur Städtebzw. zur Ämterbrandkasse zusammengeschlossen; weiter gab es eine Brandkasse für die Kirchen. Sie wurden gemeinsam vom Brandversicherungscomptoir in Kopenhagen verwaltet.

Die Ämterbrandkasse veröffentlichte bis zu ihrer Auflösung 1874 jährliche Berichte über Brände und Brandschäden, die z. T. im Landesarchiv archiviert sind. In den Gutsbezirken gab es ähnliche Entwicklungen.

1867 wurde Schleswig-Holstein preußische Provinz. Ortspolizeibehörden waren bis 1889 die Hardes- und Kirchspielsvogteien; 1889 wurden die Amtsvorsteher Ortspolizeibehörden. Hardes- und Kirchspielsvogteien erstellten regelmäßig Lageberichte, u.a. über Brände, die z. T. im Landesarchiv archiviert sind.

Geschichte wird von Menschen gestaltet:

1873 - 1892

Brandinspektor
Gustav Theodor Messtorff

1892 - 1915

Brandinspektor
J. C. Mordhorst

1915-1916

Heinrich Jepsen
(kommissarisch im Amt)

1916 - 1933

Brandinspektor
Otto Johannsen

1933 - 1938

Provinzial-Feuerwehrführer
Herrmann Paulsen

 

1938 - 1945

Provinzial-Feuerwehrführer und Abschnittsinspektor
Jonny H. Matthiesen

1946 - 1951

Kreisbrandmeister
Johs. Schlotfeld

1951 - 1970

Landesbrandmeister
Jonny H. Matthiesen

1971 - 1979

Landesbrandmeister
Paul Augustin

1980 - 1985

Landesbrandmeister
Hinrich Struve

1986 - 1994

Landesbrandmeister
Gunther Stoltenberg-Frick

1994 - 2006

Landesbrandmeister
Uwe Eisenschmidt

2006 - 2018

Landesbrandmeister
Detlef Radtke

Vorschriften

Im Bereich der Ämterbrandkasse wurden alle Vorschriften über Brandverhütung und Brandbekämpfung in der Brandverordnung von 1776 zusammengefasst. Seitdem gibt es eine Vielzahl spezieller Vorschriften, die in den folgenden Zeittafeln erfasst sind.

Provinzialfeuerwehrverband

1853 schlossen sich freiwillige Feuerwehren zum Deutschen Feuerwehrverband und 1868 zum Niedersächsischen Feuerwehrband zusammen. 1868 gehörten ihm die FF Apenrade, Kiel, Neustadt, Rendsburg, Schleswig und Wandsbeck, die Feuerwehr Altona sowie die FF Ratzeburg aus dem Herzogtum Lauenburg an.

Am 24. Juli 1873 trafen sich auf Initiative der FF Schleswig fünf freiwillige Feuerwehren in Neumünster. Sie „waren sämmtlich von dem großen Nutzen eines Provinzial-Verbandes“ überzeugt, sahen aber wegen der geringen Beteiligung von der formellen Gründung ab. Am 17. Mai 1974 wurde in Neumünster der Provinzial-Feuerwehrband gegründet, das Verbands-Statut beschlossen und Hauptmann Meßtorff aus Neumünster zum Vorsitzenden gewählt. 1892 beschloss der Verband, Kreis-Feuerwehr-Bezirke zu gründen, was im Herbst 1892 erfolgte.

In den vorstehenden Übersichten sind alle bekannten Daten erfasst. Zur Ergänzung wird gebeten, fehlende Daten mit Angaben zur Fundstelle der Geschäftsstelle mitzuteilen.

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