Ministerpräsident Daniel Günther: „Mit diesem breiten Bündnis stärken wir unsere Verteidigungsfähigkeit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger“
KIEL. Die Landesregierung hat heute (01. April) in ihrer Kabinettssitzung die Einsetzung der Taskforce Zivile Verteidigung im Beisein von Vertretern der Bundeswehr beschlossen. Der Taskforce gehören neben der Landesregierung die Bundeswehr, die Landespolizei, die Kommunalen Landesverbände, das Technische Hilfswerk, der Landesfeuerwehrverband, die Hilfsorganisationen und die Industrie- und Handelskammer an.
„Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine hat die geopolitische Sicherheitslage grundlegend verändert und die Frage der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands wieder in den Mittelpunkt gerückt. Darüber hinaus sind wir seit etwa zwei Monaten mit einem unberechenbaren und gefährlichen Kurs der US-Regierung konfrontiert. Wir müssen in Deutschland und Europa Verantwortung für unsere Sicherheit übernehmen und uns zu einer Verteidigungsgemeinschaft weiterentwickeln“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. „Auch auf die konkrete Gefahr hybrider Bedrohungen, von Cyberattacken und Sabotage müssen wir reagieren. Sie bedeuten ebenfalls eine fundamentale Veränderung der äußeren und inneren Sicherheit Europas. Das hat Auswirkungen auf die Bundeswehr, verlangt aber auch umfassende Vorkehrungen im zivilen Bereich. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass wir die zivile Verteidigung spürbar stärken. Dazu wird dieses breite Bündnis beitragen“, so der Ministerpräsident.
Günther begrüßte zudem, dass Reservistinnen und Reservisten in Schleswig-Holstein die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Übungen deutlich erleichtert wird. „Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium heute zugestimmt. Künftig können Interessierte bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr für Bundeswehr-Ausbildungsveranstaltungen freigestellt werden, auch ohne gesonderte Zustimmung der Arbeitgeber, so, wie es beim Bildungsurlaub bereits gehandhabt wird.“
Die Taskforce Zivile Verteidigung wird die Bundeswehr bei der Umsetzung des Operationsplans Deutschland in Schleswig-Holstein unterstützen. Die Bundeswehr ist dabei auf die Mitwirkung der zivilen Kräfte der Länder angewiesen. Die vier Hauptaufgaben der zivilen Verteidigung sind die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, der Zivilschutz, die Versorgung der Bevölkerung und die Unterstützung der Streitkräfte. Sichergestellt werden muss die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in Schleswig-Holstein im Verteidigungsfall. Das gilt auch für die Polizei, die Rettungsdienste, die medizinische Versorgung, die Mitwirkung der Medien sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein wird der bauliche Bevölkerungsschutz vorangetrieben. Die Versorgung der Bevölkerung sowie der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte mit Gütern und Leistungen umfasst unter anderem die Sicherstellung der Lebensmittel- und Wasserversorgung und des Verkehrs.
Diese vier Hauptaufgaben werden eng abgestimmt mit dem Bund umgesetzt werden. Wichtig ist, dass nach den jüngsten Entscheidungen auf Bundesebene die künftig zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auch zügig in den Aufbau der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands fließen. Die Umsetzung in Schleswig-Holstein wird die Taskforce vorbereiten.
„Unser Ziel ist es, eine wirksame zivile Verteidigungsfähigkeit zu schaffen und deshalb treiben wir Planungen und Vorbereitungen in diesen Handlungsfeldern voran. Dabei können wir auf bestehende Vorkehrungen zur Krisenbewältigung aufbauen, aber wir müssen im Verbund auch neue schaffen. Gerade deshalb ist es so wertvoll, dass sich so viele Organisationen an der Taskforce beteiligen und ihre Expertise einbringen werden. Für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld danke ich allen Beteiligten“, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Landesbrandmeister Jörg Nero äußerte für den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein: „Der Landesfeuerwehrverband begrüßt die Einsetzung dieser Taskforce. Es ist ein gutes und starkes Signal, dass wir jetzt alle gemeinsam diese wichtige Aufgabe angehen. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren und müssen umgehend Maßnahmen umsetzen, die die Sicherheit der Menschen im Land erhöhen.“
Die Taskforce Zivile Verteidigung wird künftig fest im Innenministerium bei der Abteilung für Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht angesiedelt und Landtag und Kabinett regelmäßig berichten.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Telefon 0431 988 - 1704 | regierungssprecherin[at]stk.landsh.de | Medieninformation im Internet www.schleswig-holstein.de/